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Ratgeber · Steuern & Recht

Anlegerschutz: Einlagensicherung, Depot als Sondervermögen und Aufsicht

Was passiert mit Geld und Wertpapieren, wenn Bank oder Broker pleitegehen? Einlagensicherung, Sondervermögen, Anlegerentschädigung, BaFin-Aufsicht und Warnsignale für Anlagebetrug. Stand: 06.10.2026.

Wer Geld anlegt, vertraut es Banken, Brokern und Fondsgesellschaften an. Das deutsche und europäische Recht schützt Anleger dabei auf mehreren Ebenen, aber nicht vor jedem Risiko.

Einlagensicherung für Guthaben

Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten sowie auf dem Verrechnungskonto zum Depot sind in der EU durch die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Kunde und Bank geschützt. Viele Banken gehören zusätzlich freiwilligen Sicherungseinrichtungen an. Bei Banken aus anderen EU-Ländern greift die Sicherung des jeweiligen Landes.

Wertpapiere sind Sondervermögen

Aktien, Anleihen und Fondsanteile im Depot gehören dem Kunden, nicht der Bank. Geht die Depotbank pleite, werden sie auf eine andere Bank übertragen. Auch das Vermögen von Investmentfonds und ETFs ist als Sondervermögen vom Vermögen der Fondsgesellschaft getrennt. Ein Kursverlust ist dagegen kein Fall für eine Sicherung: Das Marktrisiko trägt immer der Anleger.

Anlegerentschädigung

Kann ein Wertpapierinstitut Wertpapiere oder Gelder nicht zurückgeben, etwa nach Unterschlagung, springt die gesetzliche Anlegerentschädigung ein: 90 Prozent des Anspruchs, höchstens 20.000 Euro. Bei Neobrokern lohnt ein Blick darauf, welches Institut die Wertpapiere tatsächlich verwahrt.

Aufsicht und Regeln

Die BaFin beaufsichtigt Banken, Wertpapierinstitute, Versicherer und Fondsgesellschaften in Deutschland. Unternehmen müssen kursrelevante Informationen sofort als Ad-hoc-Mitteilung veröffentlichen, Führungskräfte ihre Geschäfte in eigenen Aktien melden (Directors' Dealings). Meldungen der Aufsicht, auch Warnungen vor unseriösen Anbietern, finden Sie unter Regulierung.

Warnsignale für Anlagebetrug

  • Versprochene hohe Renditen ohne Risiko.
  • Kontakt über soziale Medien, Messenger oder Werbeanzeigen mit Prominenten.
  • Druck, schnell zu überweisen, oft auf ausländische Konten oder in Kryptowährungen.
  • Anbieter ohne Impressum oder ohne Eintrag in der Unternehmensdatenbank der BaFin.

Seriöse Handelshäuser und Broker stellt das Branchenverzeichnis vor.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Was passiert mit meinen Aktien, wenn der Broker pleitegeht?

Wertpapiere im Depot sind Sondervermögen und gehören dem Kunden. Sie werden auf eine andere Depotbank übertragen.

Wie hoch ist die Einlagensicherung?

Guthaben sind in der EU gesetzlich bis 100.000 Euro je Kunde und Bank geschützt; viele Banken sind zusätzlich freiwilligen Sicherungseinrichtungen angeschlossen.

Woran erkenne ich unseriöse Anlageangebote?

Typisch sind versprochene hohe Renditen ohne Risiko, Kontakt über soziale Medien, Druck zu schneller Überweisung und fehlende Zulassung. Die BaFin veröffentlicht Warnungen vor solchen Anbietern.